FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Immobilienverkauf

Wie verkauft BGI meine Immobilie?

Bevor eine Immobilie verkauft werden kann, sind einige Vorbereitungen zu treffen!

Dies beginnt bereits mit der Feststellung des marktgerechten Preises der Immobilie selbst.

Da die Preise am Markt von vielen Faktoren abhängig sind, können diese sich innerhalb weniger Monate deutlich verändern. Für eine kostenfreie und marktkonforme Einschätzung nutzen Sie gerne unser Bewertungstool:

Der Verkauf einer Immobilie ist sehr umfangreich.

Für die ideale Vorbereitung zum Verkauf einer Immobilie bedarf es bereits einiger Informationen & Unterlagen vorab, um die Sie sich kümmern sollten. BGI übernimmt dies gerne für Sie. Eine Liste zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie hier:

Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen und einem hochwertigen Exposé, wird Ihre Immobilie in allen gängigen Portalen sowie auf unserer Homepage & Social-Media angeboten. Außerdem nutzen wir unsere umfangreiche Käuferdatenbank, um das Potenzial einen passenden Käufer zu finden zu maximieren.

Weitere Informationen finden Sie hier

Muss ich den Verkaufserlös versteuern?

In Deutschland unterliegt der Verkauf einer Immobilie grundsätzlich der Besteuerung. Dabei ist zu beachten, dass der Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum in der Regel steuerfrei ist, wenn die Immobilie zuvor für eigene Wohnzwecke genutzt wurde und der Verkauf nach einer Haltefrist von 2 Jahren erfolgt.

Wenn es sich jedoch um eine vermietete Immobilie, ein unbebautes Grundstück oder um gewerblich genutztes Eigentum handelt, können Steuern auf den Verkaufserlös anfallen. In solchen Fällen wird in der Regel die sogenannte Spekulationssteuer oder Einkommensteuer fällig.

Die Spekulationssteuer wird erhoben, wenn die Immobilie innerhalb einer bestimmten Frist verkauft wird, die im Normalfall 10 Jahre beträgt. Wenn die Immobilie länger als 10 Jahre im Besitz war, entfällt die Spekulationssteuer. In diesem Fall ist der Verkaufsgewinn steuerfrei.

Es ist wichtig anzumerken, dass dies allgemeine Informationen sind und keine individuelle steuerliche Beratung ersetzen können. Bei konkreten Fragen zur Besteuerung des Verkaufserlöses deiner Immobilie in Deutschland solltest du dich an einen Steuerberater oder das örtliche Finanzamt wenden.

Zahle ich eine Provision, auch wenn meine Immobilie nicht verkauft wurde?

NEIN! Wir bei BGI verdienen unsere Provision erfolgsabhängig. Uns ist bewusst, dass dies nicht die gängige Praxis ist, weshalb diese Frage in 99 % der Fälle gestellt wird.

Bei Unsicherheiten sprechen Sie uns gerne darauf an.

Wie laufen die Besichtigungen ab?

Besichtigungen werden nur nach Absprache mit dem Eigentümer und/oder Mieter durchgeführt.

Üblicherweise werden die Termine eine Woche zuvor festgelegt und kontrolliert in einzelnen Terminen mit einem Interessenten durchgeführt.

Wir vermeiden Massenbesichtigungen und Open House Veranstaltungen, denn diese führen selten zu einem zufriedenstellenden Ergebnis.

Die Anwesenheit des Verkäufers oder Mieters überlassen wir jedem selbst. Eine klare Empfehlung unsererseits ist jedoch, dass man sich für den Tag der Besichtigung eine Unternehmung o. ä. vornimmt, denn der Verkauf ist zumeist ein emotionaler Stress und diesem sollte sich niemand freiwillig aussetzen.

Wie werde ich auf dem Laufenden gehalten?

Insofern der Wunsch besteht, über den Verkauf auf dem Laufenden gehalten zu werden, erfüllen wir Ihnen diesen sehr gerne! Den Turnus sowie die Ausführlichkeit des Berichts legen wir mit Ihnen individuell fest und gehen dabei auf Ihre Bedürfnisse ein. Sprechen Sie uns gerne darauf an!

Wie hoch ist unsere Provision?

Wir arbeiten mit dem branchenüblichen Durchschnitt in Höhe von 3,57 % inkl. der gesetzlichen MwSt. Da unsere Verkaufspreise im Vergleich zu Privatverkäufen jedoch deutlich höher sind und das Risiko auf eine Rückabwicklung minimiert wird, relativiert sich die Provision automatisch.

Häufig gestellte Fragen zur Hausverwaltung

Brauche ich eine Hausverwaltung?

Die Verwaltung von Immobilien kann sehr aufwändig und mit vielen rechtlichen Hürden gespickt sein. Daher ist es grundsätzlich ratsam, sich professionelle Hilfe bei der Verwaltung des Eigentums zu suchen.

Dabei wird zwischen folgenden Verwaltungsarten unterschieden:

  1. WEG-Verwaltung
  2. Mietverwaltung
  3. Mietsonderverwaltung
  4. Mietgarantie

Welche der Verwaltungsarten für Sie infrage kommt, finden Sie heraus, indem Sie auf die obige Auswahl anklicken oder mit uns direkt in Kontakt treten.

Informationen über unsere Leistungen im Rahmen der Hausverwaltung finden Sie auf unserer Website unter den vorgenannten Verwaltungsarten oder nachfolgend in unserem Leistungskatalog!

Was muss ich mitbringen, um eine Wohnung zu mieten?

Um eine Wohnung zu mieten, müssen Sie normalerweise folgende Unterlagen und Informationen vorlegen:

  1. Einkommensnachweise: Vermieter möchten in der Regel sicherstellen, dass Sie in der Lage sind, die monatliche Miete zu bezahlen. Sie müssen daher möglicherweise Einkommensnachweise wie Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge oder Steuererklärungen vorlegen.
  2. Personalausweis oder Reisepass: Sie müssen Ihre Identität nachweisen, indem Sie eine gültige Ausweisdokumente vorlegen.
  3. Schufa-Auskunft: In einigen Fällen möchten Vermieter auch eine Schufa-Auskunft sehen, um sicherzustellen, dass Sie in der Vergangenheit keine Probleme hatten, Mieten oder Kredite zurückzuzahlen.
  4. Mietsicherheit: Je nach Vereinbarung mit dem Vermieter müssen Sie möglicherweise eine Kaution, eine Bürgschaft oder eine Mietkautionsversicherung hinterlegen, um eventuelle Schäden zu decken.
  5. Selbstauskunft: Vermieter können Sie bitten, eine Selbstauskunft auszufüllen, in der Sie Angaben zu Ihrem Beruf, Ihrem Arbeitgeber, Ihrer finanziellen Situation und Ihrem Familienstand machen müssen.

Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen und Informationen sorgfältig vorzubereiten, um den Mietprozess reibungslos und schnell abzuwickeln.

Hier finden Sie unser Mietangebot –> Wohnung finden

Wie gebe ich eine Schadensmeldung ab

Über das Portal24 können Sie uns ein Ticket oder ein Schadensformular einreichen. Hierzu geben Sie präzise den zu meldenden Schaden an und werden anschließend über das Ticket auf dem Laufenden gehalten, bis der Vorgang abgeschlossen ist.

Wie funktioniert der Onlineservice?

Das Portal24 optimiert die Kommunikation zwischen Ihrem Verwalter und Ihnen als Mieter/Eigentümer.
Alltägliche Prozesse werden dadurch verschlankt und beschleunigt.
Dies bedeutet für Sie
§ schnellere und vereinfachte Kommunikation
§ schnellere Meldung von Störungen und Schäden
§ einen aktuellen Überblick über das Objekt
§ den standortunabhängigen Zugriff auf wichtige aktuelle Vertragsdaten und ggf. bevorstehende
Änderungen (z.B. vereinbarte Zahlungen, Vertragseigenschaften)
§ schnelle und komfortable Kommunikation mit dem Verwalter anhand der Formularnutzung
§ Einsicht in vom Verwalter freigegebene Dokumente (z.B. Abrechnungen, Beschlüsse) ständig
möglich
§ Übersicht auf die Verbrauchsdaten gemäß der neuen Energie-Effizienz-Richtlinie
§ Einsicht in freigegebene Eigentümerversammlungen inkl. Abstimmungsfunktion in der Portal24-App

Wie kündige ich meinen Mietvertrag?

Um Ihre Wohnung zu kündigen, müssen Sie in der Regel eine schriftliche Kündigung an Ihren Vermieter senden. Hier sind die Schritte, die Sie befolgen müssen:

  1. Überprüfen Sie Ihren Mietvertrag: Überprüfen Sie Ihren Mietvertrag, um festzustellen, ob er eine Mindestmietdauer oder Kündigungsfrist vorsieht. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate, kann jedoch je nach Mietvertrag und gesetzlichen Bestimmungen variieren.
  2. Formulieren Sie Ihre Kündigung: Verfassen Sie Ihre Kündigung schriftlich und geben Sie Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift an. Erklären Sie deutlich, dass Sie die Wohnung kündigen möchten und geben Sie das Datum an, an dem die Kündigung wirksam werden soll.
  3. Unterschreiben Sie die Kündigung: Unterschreiben Sie die Kündigung und geben Sie eine Kopie an Ihren Vermieter.
  4. Übergabe der Wohnung: Vereinbaren Sie mit Ihrem Vermieter einen Termin zur Übergabe der Wohnung und stellen Sie sicher, dass Sie alle Schlüssel zurückgeben und die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen.

Es ist wichtig, die Kündigung fristgerecht einzureichen und den Mietvertrag sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle Fristen und Bedingungen eingehalten werden.

Sie möchten sich zu Ihrem Mietvertrag beraten lassen?

Fragen zur Betriebs- oder Heizkostenabrechnung

Die Betriebs- und Heizkostenabrechnung ist eine Abrechnung, die der Vermieter jährlich an die Mieter sendet. Sie enthält die tatsächlich angefallenen Betriebs- und Heizkosten des vorangegangenen Abrechnungszeitraums und dient dazu, die Vorauszahlungen der Mieter mit den tatsächlichen Kosten abzugleichen.

Hier sind die Schritte, wie die Betriebs- und Heizkostenabrechnung funktioniert:

  1. Erfassung der Kosten: Der Vermieter erfasst alle Kosten, die im Abrechnungszeitraum angefallen sind, einschließlich der Betriebskosten wie Reinigung, Gartenpflege, Müllentsorgung, Wasser und Abwasser sowie der Heizkosten.
  2. Verteilung der Kosten: Die Kosten werden dann auf die Mieter aufgeteilt. Dies geschieht in der Regel auf Basis der im Mietvertrag vereinbarten Verteilungsschlüssel, z.B. nach Wohnfläche oder Personenzahl.
  3. Vergleich der Vorauszahlungen: Der Vermieter vergleicht die Vorauszahlungen, die die Mieter geleistet haben, mit den tatsächlichen Kosten. Wenn die Vorauszahlungen höher waren als die tatsächlichen Kosten, erhalten die Mieter eine Rückerstattung. Wenn die Vorauszahlungen niedriger waren, müssen die Mieter die Differenz nachzahlen.
  4. Versand der Abrechnung: Der Vermieter erstellt dann die Betriebs- und Heizkostenabrechnung und sendet sie den Mietern zu.

Es ist wichtig, dass die Betriebs- und Heizkostenabrechnung korrekt erstellt wird und die Mieter die Möglichkeit haben, sie zu überprüfen. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht

Unterlagen

Checkliste Immobilienkauf

Der Kauf einer Immobilie kann ein großer Schritt sein, erfordert aber auch sorgfältige Planung und Vorbereitung. Hier sind die grundlegenden Schritte, die Sie befolgen müssen, um eine Immobilie zu kaufen:

  1. Budget festlegen: Legen Sie Ihr Budget fest und bestimmen Sie, wie viel Sie für eine Immobilie ausgeben möchten und wie Sie diese finanzieren werden. Berücksichtigen Sie dabei auch die Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Maklergebühren.
  2. Immobilien suchen: Suchen Sie nach Immobilien, die Ihren Anforderungen entsprechen, wie Größe, Lage und Preis. Sie können Immobilienanzeigen in Zeitungen und online durchsuchen oder sich an einen Immobilienmakler wenden, der Ihnen bei der Suche helfen kann.
    Prüfen Sie unser Portfolio –> Immobilie kaufen
  3. Besichtigungen: Vereinbaren Sie Besichtigungstermine für die ausgewählten Immobilien und prüfen Sie, ob sie Ihren Anforderungen entsprechen. Achten Sie dabei auf den Zustand der Immobilie, wie z.B. das Alter, den Zustand von Sanitäranlagen, Fenstern, Bodenbelägen und Küche.
    Hierbei macht es Sinn sich einen Fachmann ins Boot zu holen –> Kaufberatung anfragen
  4. Finanzierung: Wenn Sie die passende Immobilie gefunden haben, müssen Sie die Finanzierung regeln. Sie können einen Kredit von einer Bank oder einem anderen Kreditgeber aufnehmen oder Eigenkapital einbringen.
  5. Kaufvertrag: Wenn Sie sich für eine Immobilie entschieden haben, wird ein Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Verkäufer erstellt. Lesen Sie den Vertrag sorgfältig durch und lassen Sie sich von einem Anwalt oder Notar beraten, bevor Sie ihn unterzeichnen.
  6. Übergabe: Nach Abschluss des Kaufvertrags und der Zahlung des Kaufpreises findet die Übergabe der Immobilie statt. Es ist wichtig, dass Sie bei der Übergabe anwesend sind, um zu überprüfen, ob alles in Ordnung ist und gegebenenfalls Mängel oder Schäden zu melden.

Es ist ratsam, sich während des gesamten Kaufprozesses von einem Immobilienmakler oder Anwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Schritte korrekt und reibungslos ablaufen.

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  1. Die Immobilie als Kapitalanlage

Checkliste Immobilie mieten

Wer eine Wohnung mieten will, braucht eine Mieterselbstauskunft. Dabei handelt es sich um einen Fragebogen, den Vermieter potenziellen Mietern zur Verfügung stellen, um Informationen über sie zu sammeln. Die Mieterselbstauskunft hilft dem Vermieter dabei, einen Eindruck von den Mietinteressenten zu bekommen und deren Eignung als Mieter zu beurteilen.

Die Mieterselbstauskunft enthält in der Regel folgende Informationen:

  1. Persönliche Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf und Arbeitgeber.
  2. Wohnverhältnisse: Derzeitige Wohnsituation (Miete oder Eigentum), Dauer des Aufenthalts und Name des Vermieters.
  3. Einkommensverhältnisse: Höhe des Nettoeinkommens, Art des Arbeitsverhältnisses und die Dauer des Arbeitsverhältnisses.
  4. Kreditwürdigkeit: Informationen über bestehende Kredite, Schulden und Zahlungsverzögerungen.
  5. Sonstige Informationen: Hobbys, Interessen, Haustiere und weitere Personen, die in der Wohnung leben werden.

Die Mieterselbstauskunft ist freiwillig und der Mieter ist nicht verpflichtet, alle Fragen zu beantworten. Der Vermieter kann jedoch die Mieterauskunft als Grundlage für die Entscheidung über die Vergabe der Wohnung verwenden. Es ist daher ratsam, die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.

Mieter sollten auch bedenken, dass die Mieterselbstauskunft personenbezogene Daten enthält. Es ist daher wichtig, dass Vermieter diese Daten vertraulich behandeln und nur für den Zweck der Wohnungsvergabe verwenden.

Seien Sie gut vorbereitet und nutzen Sie unsere rechtskonforme Vorlage:

Richtig lüften

Richtiges Lüften ist wichtig, um ein gesundes Raumklima zu schaffen und Feuchtigkeit sowie Schimmelbildung zu vermeiden. Hier sind einige Tipps, wie Sie Ihre Immobilie richtig lüften können:

  1. Stoßlüften: Lüften Sie mehrmals täglich für etwa 5 bis 10 Minuten stoßweise, indem Sie alle Fenster weit öffnen. Achten Sie darauf, dass dabei Durchzug entsteht, indem Sie Türen öffnen oder geöffnet lassen.
  2. Luftfeuchtigkeit kontrollieren: Achten Sie auf die Luftfeuchtigkeit in den Räumen, besonders in Badezimmer und Küche. Benutzen Sie in diesen Räumen Lüftungsanlagen oder öffnen Sie regelmäßig das Fenster.
  3. Vermeiden Sie Dauerkippstellung: Lassen Sie Fenster nicht auf Dauerkippstellung stehen, da dies zu einem erhöhten Energieverlust führen kann und nicht ausreichend Frischluft in den Raum gelangt.
  4. Regelmäßiges Lüften: Lüften Sie regelmäßig, auch wenn Sie sich in der Wohnung aufhalten. Öffnen Sie Fenster nach dem Kochen, Duschen oder wenn Sie Wäsche aufhängen.
  5. Richtiges Heizen: Stellen Sie sicher, dass alle Räume regelmäßig und ausreichend beheizt werden, um eine zu hohe Luftfeuchtigkeit zu vermeiden.

Indem Sie diese Tipps befolgen, können Sie das Raumklima in Ihrer Immobilie verbessern und ein gesundes Wohnklima schaffen.

Ein Informationsschreiben für Ihre Mieter:

Mülltrennung leicht gemacht

Die Stadt Freiburg im Breisgau hat ein ausgeklügeltes System für die Mülltrennung, um die Abfallentsorgung effektiver und umweltfreundlicher zu gestalten. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  1. Restmüll: Der Restmüll wird in schwarzen Tonnen gesammelt und alle 2 Wochen abgeholt. In den Restmülltonnen dürfen nur Abfälle entsorgt werden, die nicht wiederverwertbar sind, wie beispielsweise Windeln, Staubsaugerbeutel, Hygieneartikel und zerbrochene Glaswaren.
  2. Biomüll: Der Biomüll wird in braunen Tonnen gesammelt und alle 2 Wochen abgeholt. In den Biomülltonnen dürfen nur organische Abfälle entsorgt werden, wie z.B. Küchenabfälle, Gartenabfälle, Laub, Grünschnitt und Lebensmittelreste.
  3. Papier- und Kartonabfälle: Papier und Kartonagen werden in blauen Tonnen gesammelt und alle 4 Wochen abgeholt. Hier dürfen nur saubere und trockene Papier- und Kartonabfälle entsorgt werden, wie z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Verpackungen und Kartons.
  4. Glas: Glas wird in Containern gesammelt, die an verschiedenen Standorten in der Stadt aufgestellt sind. Glas muss nach Farben sortiert werden und kann in die entsprechenden Container entsorgt werden.
  5. Elektroschrott: Elektroschrott kann an verschiedenen Recyclinghöfen in Freiburg entsorgt werden. Hier können Sie alle elektronischen Geräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Computer, Fernseher und andere elektronische Geräte abgeben.

Es ist wichtig, dass die Mülltrennung korrekt durchgeführt wird, um die Wiederverwertung der Abfälle zu ermöglichen und die Umwelt zu schonen. Werden Abfälle falsch entsorgt, kann dies zu Problemen bei der Wiederverwertung und zur Verschmutzung der Umwelt führen.

Übergabeprotokolle

Eine Immobilienübergabe ist ein wichtiger Schritt im Prozess des Verkaufs oder Mietverhältnisses, bei dem der Verkäufer/Vermieter und der Käufer/Mieter die Immobilie gemeinsam besichtigen und den Zustand der Immobilie dokumentieren. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  1. Termin vereinbaren: Der Verkäufer/Vermieter und der Käufer/Mieter vereinbaren einen Termin für die Wohnungsübergabe, der in der Regel einige Tage vor dem Kauf/Verkauf bzw. Ein- oder Auszug des Käufers/Mieters liegt.
  2. Vorbereitung der Wohnung: Bei Verkauf bereitet der Verkäufer, bei Vermietung der Vermieter und bei Auszug der Mieter die Immobilie für die Übergabe vor, indem er die Immobilie gründlich reinigt und eventuelle Schäden repariert. Falls notwendig, werden auch Möbel und persönliche Gegenstände aus der Wohnung entfernt.
  3. Protokollierung: Der Verkäufer/Vermieter und der Käufer/Mieter betreten die Immobilie gemeinsam und gehen jeden Raum durch. Dabei wird der Zustand der Immobilie genau dokumentiert, indem ein Übergabeprotokoll ausgefüllt wird. Dabei werden alle Mängel, Schäden oder Veränderungen festgehalten, die vor oder seit dem Einzug des Käufers/Mieters aufgetreten sind.
  4. Schlüsselübergabe: Wenn alles in Ordnung ist, übergibt der Verkäufer dem Käufer, der Vermieter dem Mieter oder umgekehrt der Mieter dem Vermieter alle Schlüssel der Wohnung.
  5. Unterschrift und Abschluss: Wenn das Übergabeprotokoll vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, wird die Immobilienübergabe als abgeschlossen betrachtet.

Es ist wichtig, dass die Übergabe in gegenseitigem Einvernehmen und in einer freundlichen Atmosphäre stattfindet. Durch eine gründliche Protokollierung des Zustands der Wohnung können mögliche Streitigkeiten über Schäden oder Mängel vermieden werden. Es ist in jedem Fall dienlich einen Fachmann dabei zu haben, der sich mit den Detail- & Rechtsfragen auskennt.

Änderung Kontaktdaten

Sollten sich im Laufe der Vertragszeit, egal ob Miete, Verwaltung, Kauf oder Verkauf Ihre Kontaktdaten, Anschrift oder anderweitige Änderungen ergeben. So sind Sie verpflichtet diese umgehend Ihrem Vertragspartner mitzuteilen.

Nachfolgend finden Sie entsprechende Vorlagen dafür:

Word:

Pages:

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