WEG-Verwaltung

WEG Verwaltung

INNovative Verwaltung mit Blum & Golz

Die WEG-Verwaltung ist die anspruchsvollste Immobilienverwaltung. Hier ist absolute Präzision und Genauigkeit gefragt.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Verwaltung zu modernisieren. Aus diesem Grund haben wir unsere Firma im März 2023 gegründet.

Mit einer innovativen und nachhaltigen Arbeitsweise möchten wir die Verwaltung auf ein neues Level bringen! Außerdem bleiben Sie immer auf dem Laufenden über unser Kunden-Portal

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Jahre Erfahrung
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Einheiten in der Verwaltung

Was macht eine WEG-Verwaltung?

Allgemeine Leistungen

  • Umsetzung der geführten Beschlüsse gemäß dem Wunsch der Eigentümer
  • Übernahme des Vorsitzes der Versammlungen
  • Erstellung eines Protokolls der Eigentümerversammlung sowie Versand an alle Eigentümer
  • Erstellung der Beschlusssammlung, einschließlich Kopienversand an alle Eigentümer
  • Überwachung von Gewährleistungsfristen
  • Beschwerdemanagement
  • Aufstellung und Einhaltung der Hausordnung
  • Rechtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft
  • Beachtung aller rechtlichen Rahmenbedingungen und Verordnungen
  • Digitale Plattform zur Kommunikation für Eigentümer über ein Portal und als App
  • Abschluss aller WEG relevanten Pflicht-Versicherungen und darüber hinaus, nach Vereinbarung, zusätzlicher freiwilliger Versicherungen
  • Einberufung der Jährlichen Wohnungseigentümerversammlung,
  • Bei Bedarf Einberufung einer oder mehrerer außerordentlicher Wohnungseigentümerversammlungen
  • Gesamte schriftliche und mündliche Korrespondenz die WEG betreffend
  •  Gespräche mit dem Beirat führen
  • Jegliche Art von Verträgen mit beispielsweise Versicherungen, Handwerkern oder Personal prüfen und bei Bedarf kündigen oder optimieren
  • Beauftragung von Schlüsselbestellungen
  • Erstellung von Rundschreiben, Aushängen und Schreiben an Mieter und Eigentümer/Eigentümergemeinschaft

Technische Leistungen

  • Regelmäßige Objektbegehungen
  • Erforderliche Wohnungsbegehungen mit dem Eigentümer und Beirat zur Feststellung von Modernisierungs- und Sanierungsbedarf
  • Veranlassung von Reparaturen sowie Instandhaltungs- beziehungsweise Instandsetzungsmaßnahmen inklusive aller Prozesse wie Ausschreibung, Planung, Preisanfragen, Beratung, Auftragsvergabe und abschließender Zahlungskontrolle
  • Abnahme und Kontrolle der oben genannten Punkte in Eigenregie oder als Auftraggeber eines Fachmanns
  • Kontrolle aller technischen Einrichtungen mit Wartungsverträgen für beispielsweise Brandschutzanlagen, Heizungen aller Art, Abwasseranlagen, Aufzüge, Tankanlagen etc.
  • Organisation und Einhaltung von TÜV- beziehungsweise technischen Prüfungen.
  • Abwicklung bei Versicherungsfällen einschließlich Schadensbeseitigungs-maßnahmen, Abnahme und Abrechnung

Kaufmännische Leistungen

  • Prüfung und Verwaltung monetärer Vorgänge, Verbuchung und Disponierung des Geldverkehrs
  • Prüfung monatlicher Sollstellung inklusive SEPA-Lastschrift
  • Überwachung der Hausgeldzahlungen und sonstiger Zahlungseingänge
  • Verwaltung von Giro-, Festgeld- und Sparkonten
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug
  • Erstellung und Überprüfung des WEG-Wirtschaftsplans
  • Erstellen der WEG-Hausgeldabrechnung des Vorjahres bis zum 30.06. des Folgejahres
  • Erstellung der Heizkostenabrechnung
  • Abrechnung, Rechnungskontrolle und Belegprüfung
  • Berechnung und Anforderung von Sonderumlagen
  • Bildung und Verwaltung einer ausreichenden Instandhaltungsrücklage

Sie möchten uns als Ihren neuen Verwalter bestellen?

Gerne sprechen wir mit Ihnen und Ihrem Verwaltungsbeirat und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot entsprechend Ihren Bedürfnissen.

Wir freuen uns auf Sie und eine gute Zusammenarbeit!

„Immobilien können weder verloren gehen oder gestohlen noch mitgerissen werden. Mit gesundem Menschenverstand gekauft, vollständig bezahlt und mit angemessener Sorgfalt verwaltet, handelt es sich um die sicherste Investition der Welt.“

– Franklin D. Roosevelt

Fragen zur WEG Verwaltung

Was ist eine WEG-Verwaltung?

Eine WEG Verwaltung (Wohnungseigentumsverwaltung) ist eine Form der Immobilienverwaltung, die sich auf die Verwaltung von Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) spezialisiert hat. Eine WEG besteht aus mehreren einzelnen Eigentümern, die jeweils eine Wohnung, ein Haus oder eine andere Wohneinheit in einem gemeinschaftlichen Gebäude besitzen.

Die WEG Verwaltung ist verantwortlich für die Verwaltung und Betreuung der gemeinschaftlichen Teile der WEG, zu denen beispielsweise Treppenhäuser, Aufzüge, Dach, Fassade, Außenanlagen und Gemeinschaftseinrichtungen gehören. Die WEG-Verwaltung arbeitet im Auftrag der Eigentümergemeinschaft und ist dafür verantwortlich, deren Interessen zu vertreten und die gemeinschaftlichen Belange zu koordinieren.

Die WEG Verwaltung arbeitet eng mit den Eigentümern zusammen und fungiert als Ansprechpartner für Fragen, Anliegen und Probleme im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftseigentum. Sie trägt zur Erhaltung und Wertsteigerung der Immobilie bei und stellt sicher, dass die gemeinschaftlichen Belange der Eigentümergemeinschaft effektiv verwaltet werden.

Wer darf eine WEG verwalten?

Die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) darf grundsätzlich von jedem gewerblichen oder privaten Unternehmen übernommen werden, das die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Es gibt jedoch bestimmte Anforderungen und Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. In Deutschland gelten folgende Regelungen:

  1. Bestellung durch die Eigentümergemeinschaft: Die Verwaltung einer WEG wird in der Regel durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung bestimmt. Die Eigentümergemeinschaft entscheidet gemeinschaftlich darüber, welches Unternehmen oder welche Person die Verwaltung übernehmen soll.
  2. Fachkunde und Zuverlässigkeit: Der Verwalter muss über die erforderliche fachliche Qualifikation und Kompetenz verfügen, um die Aufgaben einer WEG-Verwaltung sachgerecht wahrnehmen zu können. Eine entsprechende Ausbildung oder Berufserfahrung in der Immobilienbranche ist daher empfehlenswert. Zudem darf der Verwalter keine Vorstrafen haben und muss als zuverlässig angesehen werden.
  3. Gewerbeerlaubnis: In Deutschland benötigt ein gewerblicher Verwalter eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO). Diese Erlaubnis wird von den örtlichen Gewerbeämtern oder den Industrie- und Handelskammern (IHK) erteilt und stellt sicher, dass der Verwalter die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um gewerblich als Verwalter tätig zu sein.
  4. Haftpflichtversicherung: Gewerbliche Verwalter sind in der Regel verpflichtet, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung dient dem Schutz der Eigentümergemeinschaft und deckt mögliche Schäden ab, die durch Fehler oder Versäumnisse des Verwalters entstehen könnten.

Es ist ratsam, vor der Beauftragung einer WEG Verwaltung die Referenzen und Erfahrungen des Verwalters zu prüfen, um sicherzustellen, dass er den Anforderungen und Bedürfnissen der Eigentümergemeinschaft entspricht. Zudem sollte ein schriftlicher Verwaltervertrag abgeschlossen werden, der die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Verwalters sowie die Vergütung und Laufzeit regelt.

Welche Pflichten hat ein WEG-Verwalter?

Ein WEG Verwalter (Wohnungseigentumsverwalter) hat verschiedene Pflichten und Aufgaben im Rahmen der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Im Folgenden sind einige der wichtigsten Pflichten eines WEG-Verwalters aufgeführt:

  1. Buchführung und Finanzverwaltung: Der WEG Verwalter ist für die ordnungsgemäße Buchführung der Eigentümergemeinschaft verantwortlich. Dazu gehört die Erstellung der Jahresabrechnung, die Führung der Bankkonten, die Verwaltung der Ein- und Auszahlungen sowie die Einziehung der monatlichen Hausgelder von den Eigentümern.
  2. Organisation von Eigentümerversammlungen: Der Verwalter beruft regelmäßig Eigentümerversammlungen ein und leitet diese. Er stellt sicher, dass die Versammlungen ordnungsgemäß ablaufen, Tagesordnungspunkte behandelt werden, Beschlüsse gefasst und Protokolle erstellt werden.
  3. Instandhaltung und Reparaturen: Der Verwalter ist für die Organisation und Koordination von Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an den gemeinschaftlichen Teilen des Gebäudes verantwortlich. Er sorgt für die Vergabe von Aufträgen an geeignete Handwerker und überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten.
  4. Verwaltung von Gemeinschaftseigentum: Der Verwalter kümmert sich um die Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums, wie beispielsweise Treppenhäuser, Aufzüge, Dach, Fassade und Außenanlagen. Er sorgt dafür, dass die Gemeinschaftseinrichtungen ordnungsgemäß funktionieren und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
  5. Kommunikation mit den Eigentümern: Der Verwalter ist der Ansprechpartner für die Eigentümer in allen Belangen der Verwaltung. Er beantwortet Fragen, gibt Auskünfte, informiert die Eigentümer über wichtige Angelegenheiten und nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen.
  6. Durchsetzung der Hausordnung und Gemeinschaftsbeschlüsse: Der Verwalter überwacht die Einhaltung der Hausordnung und setzt gemeinschaftlich beschlossene Regelungen durch. Er kann bei Verstößen Maßnahmen ergreifen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
  7. Versicherungsangelegenheiten: Der Verwalter kümmert sich um die Verwaltung der Versicherungsverträge für das Gemeinschaftseigentum. Er stellt sicher, dass ausreichender Versicherungsschutz vorhanden ist und veranlasst die Abwicklung von Schadensfällen.
  8. Rechnungslegung und Berichterstattung: Der Verwalter legt der Eigentümergemeinschaft regelmäßig Rechenschaft über seine Verwaltungstätigkeit ab. Er erstellt Jahresabrechnungen, Berichte und Dokumentationen, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

Diese Liste umfasst die grundlegenden Pflichten eines WEG-Verwalters, jedoch können je nach individueller Vereinbarung weitere Leistungen ergänzt werden.

Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und Mietverwaltung?

Der Unterschied zwischen WEG Verwaltung und Mietverwaltung liegt in den Arten von Immobilien, die verwaltet werden, sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen und Vertragsverhältnissen. Hier sind die Hauptunterschiede:

  1. Art der Immobilien: Bei der WEG Verwaltung handelt es sich um die Verwaltung von Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG), bei denen mehrere Eigentümer jeweils eine Wohneinheit in einem gemeinschaftlichen Gebäude besitzen. Der WEG-Verwalter kümmert sich um die gemeinschaftlichen Belange, wie Instandhaltung, Finanzverwaltung und Organisation von Eigentümerversammlungen. Bei der Mietverwaltung hingegen handelt es sich um die Verwaltung von Mietobjekten, bei denen der Eigentümer die Immobilie besitzt und sie vermietet. Der Mietverwalter agiert im Namen des Eigentümers und ist für die Betreuung der Mieter, die Mietvertragsverwaltung und gegebenenfalls die Vermietung von freien Einheiten zuständig.
  2. Rechtliche Grundlagen: Die WEG Verwaltung basiert auf dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und den Regelungen der jeweiligen Teilungserklärung. Hier sind die Rechte und Pflichten der Eigentümer und die Zuständigkeiten der Verwaltung festgelegt. Die Mietverwaltung hingegen unterliegt den Bestimmungen des Mietrechts, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das die Beziehung zwischen Vermieter und Mieter regelt.
  3. Vertragsverhältnis: Bei der WEG Verwaltung besteht ein Vertragsverhältnis zwischen der Eigentümergemeinschaft und dem Verwalter. Die Eigentümergemeinschaft bestellt den Verwalter in der Regel durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Bei der Mietverwaltung besteht das Vertragsverhältnis zwischen dem Eigentümer der Immobilie und dem Verwalter. Der Verwalter wird vom Eigentümer beauftragt, die Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Vermietung wahrzunehmen.
  4. Zuständigkeiten: Die WEG Verwaltung ist vor allem für die Verwaltung der gemeinschaftlichen Teile des Gebäudes zuständig, wie z.B. Treppenhäuser, Aufzüge, Dach, Fassade und Außenanlagen. Die Mietverwaltung hingegen konzentriert sich auf die Betreuung der Mieter, die Verwaltung der Mietverträge, die Einziehung der Mieten, die Organisation von Reparaturen und die Bearbeitung von Mietangelegenheiten.

Es ist wichtig zu beachten, dass es Unternehmen gibt, die sowohl WEG Verwaltung als auch Mietverwaltung anbieten und über entsprechende Expertise in beiden Bereichen verfügen. Dennoch bleiben die grundlegenden Unterschiede in Bezug auf die Art der Immobilien, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Vertragsverhältnisse bestehen.

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