Im Rahmen der Abstimmungen vom 14. März 2023 hat das Europäische Parlament für eine strengere Sanierungspflicht gestimmt. Diese Entscheidung ist Teil des Plans der EU, bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen. Besonders trifft diese Entscheidung Eigentümer von älteren Gebäuden mit schlechten Energieklassen.
Worüber wurde bei der Versammlung abgestimmt?
Mit großer Mehrheit stimmte das EU-Parlament Mitte März für strengere Vorschriften zur Energieeffizienz von Wohngebäuden. Die neuen Maßnahmen sollen den Energieverbrauch und die damit verbundenen CO2-Emissionen durch verpflichtende Modernisierungen reduzieren. Laut der EU-Kommission tragen Gebäude etwa 40 Prozent zum Energieverbrauch und 36 Prozent der CO2-Emissionen in der EU bei.
Die Sanierungspflicht wird hauptsächlich auf ältere Gebäude ausgerichtet sein, die in der Regel weniger energieeffizient sind. Mehr als 30 Millionen Wohnungen und Häuser in ganz Europa wären von diesen Maßnahmen betroffen.
Vereinheitlichte Energieeffizienzklassen für gesamt Europa
Der Plan des EU-Parlaments sieht vor, dass bis zum Jahr 2030 Wohngebäude mindestens der Energieeffizienzklasse „E“ entsprechen müssen. Bis 2033 soll diese Anforderung dann auf die Klasse „D“ angehoben werden. Die Effizienzklasse „A“ bezeichnet dabei Gebäude mit dem höchsten Energiestandard, während die Klasse „G“ die 15 Prozent der energieeffizientesten Gebäude eines Landes umfasst.
Deutschland verfügt aktuell über die Effizienzklasse „H“, die jedoch mit der Einführung der europaweit einheitlichen Regelung wegfallen würde. Laut dem Immobilienverband IVD fallen bundesweit über 6 Millionen Häuser in die Effizienzklassen „G“ und „H“, was einem Anteil von rund 40 Prozent aller Eigenheime entspricht. Diese müssten bis 2030 saniert werden.
Um die Energieeffizienzklasse Ihrer Immobilie zu erfahren, können Sie einen Blick in den Energieausweis werfen. Falls Sie noch keinen haben, können Sie diesen von einem Energieberater oder einer Energieberaterin ausstellen lassen.
Kritische Stimmen zum Sanierungszwang
Inzwischen gibt es nicht nur vonseiten der Eigentümer:innen, sondern auch von höchster Ebene Kritik an den Plänen der EU: Sowohl Bundesbauministerin Klara Geywitz als auch Bundesjustizminister Marco Buschmann haben sich gegen die Sanierungspflicht ausgesprochen.
„Ich werde keinen Vorschlag unterstützen, der einen technischen Sanierungszwang für einzelne Gebäude vorsieht“, erklärte Geywitz gegenüber der Zeitung Bild am Sonntag. Sie forderte stattdessen einen Quartiersansatz, bei dem nicht der CO2-Ausstoß einzelner Häuser betrachtet wird, sondern ganzer Stadtteile oder Dörfer. Buschmann kritisierte insbesondere die zu hohen Kosten für Haus- und Wohnungseigentümer:innen sowie den „schwer zu rechtfertigenden Eingriff in das Eigentumsrecht“.
Die EU-Kommission hingegen geht davon aus, dass sich die Investition in die Sanierung von Gebäuden langfristig auszahlen wird, da die Energiekosten für die Bewohner:innen reduziert werden.
Umweltschützer:innen und Klimaaktivist:innen begrüßen die Entscheidung des Europäischen Parlaments hingegen als wichtigen Schritt zur Erreichung der Klimaziele der EU.
Verhandlungen dauern an
Die Umsetzung der neuen Vorschriften wird einige Zeit in Anspruch nehmen, da sie von den Mitgliedstaaten genehmigt werden müssen. Bis 2024 plant die EU-Kommission konkrete Vorschläge zu machen, wie eine Umsetzung aussehen könnte.
Da viele Details zur Sanierungspflicht noch nicht geklärt sind, haben die einzelnen EU-Länder einen gewissen Gestaltungsspielraum. Die EU hat jedoch signalisiert, dass es Härtefallregelungen geben wird und Sanktionen bei Nichterfüllung der Sanierungsvorgaben sind bisher nicht vorgesehen.
Die Entscheidung des Europäischen Parlaments ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Erreichung der Klimaziele der EU. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Mitgliedstaaten den Vorschlag umsetzen werden und welche Auswirkungen für Sie als Eigentümer:innen damit verbunden sind.
Welche Auswirkung hat die Sanierungspflicht auf Verkäufer:innen?
Angesichts des gestiegenen Interesses an Energieeffizienz kann sich eine energetische Sanierung insbesondere für Verkäufer:innen lohnen. Je nach Art der Immobilie können Sie den Verkaufspreis um bis zu 35 Prozent erhöhen. Andererseits können Immobilien mit veralteten fossilen Heizungen, die über kurz oder lang ausgetauscht werden müssen, den Wert der Immobilie erheblich mindern.
Welche Auswirkung hat die Sanierungspflicht auf Vermieter:innen?
Die geforderten Sanierungen werden zweifelsohne eine große finanzielle Herausforderung für viele Eigentümer:innen von Immobilien darstellen. Um ein Gebäude in eine höhere Effizienzklasse zu bringen, können jedoch in vielen Fällen schon Einzelmaßnahmen ausreichen, wie beispielsweise die Dämmung der Fassade, ein neues Dach oder der Einbau hochisolierter Fenster. Finanzielle Unterstützung dafür gibt es bereits durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), jedoch wird dieses Förderprogramm allein nicht ausreichen, und sowohl die EU als auch der Bund müssen hier nachlegen.
Auch Mieter:innen können an den Kosten beteiligt werden, da anders als bei Instandsetzungsarbeiten Modernisierungskosten in Form einer Mieterhöhung umgelegt werden können, jedoch nicht um mehr als 8 % der Jahresmiete. Mieter:innen müssen mindestens drei Monate vor Beginn der Modernisierungsarbeiten schriftlich darüber informiert werden, sowohl über die Art der Modernisierung als auch die erwartete Mieterhöhung.
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