10 Klauseln, die im Mietvertrag ungültig sind

Häufig lesen wir skurrile und dreiste Klauseln in Mietverträgen und stellen fest, dass Vermieter:innen und Mieter:innen oft nicht bewusst ist, dass diese ungültig sind.
Wir zeigen Ihnen nachfolgend 10 Klauseln auf, die uns bereits begegnet sind.

Über die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland wohnt zur Miete und ein Mietvertrag zwischen Mieter:in und Vermieter:in ist unerlässlich. Allerdings gibt es oft unwirksame Klauseln in diesen Verträgen, die rechtlich nicht zulässig sind. Wir möchten Sie über solche Klauseln im Mietvertrag und in der Hausordnung aufklären, damit Sie Ihre Rechte als Mieter:in kennen.

1. Musikverbot

Es darf kein generelles Verbot zur Musik oder dem Musizieren in Mietverträgen enthalten sein. Jedoch gilt das Gebot der Rücksichtnahme untereinander.

2. Bade- und Duschverbot bei Nacht

Es soll schon vorgekommen sein, dass dem Mieter vorgeschrieben wurde, nachts keine sanitären Einrichtungen nutzen zu dürfen. Das ist selbstverständlich unzulässig. Der Mieter kann und darf in der Freiheit der Nutzung der Wohnung und seiner Einrichtungen nicht eingeschränkt werden.

3. Heiztemperatur festgelegt

Mieter haben das Recht auf eine Mindesttemperatur von 18 Grad Celsius in ihrer Wohnung oder im Haus während der Nacht. Tagsüber sollten die Temperaturen zwischen 20 und 22 Grad Celsius liegen, sofern der Mieter es wünscht. Der Vermieter muss sicherstellen, dass diese Temperaturen erreicht werden können, jedoch ist es ihm nicht gestattet, konkrete Temperaturen vorzuschreiben.

4. Kein Wäschetrockner in der Wohnung

Ein Verbot zum Aufstellen eines Wäschetrockners in der Wohnung ist unzulässig. Auch wenn ein Trockenraum vorhanden ist, kann dies nicht untersagt werden. Der Mieter muss lediglich für die regelmäßige Belüftung der Räumlichkeiten sorgen, um die Schimmelbildung zu vermeiden.

5. Verbot zum Abstellen von Rollatoren und Kinderwagen im Treppenhaus

Eine pauschale Verbotsklausel für Rollatoren und Kinderwagen im Treppenhaus ist nicht rechtens. Dies gilt jedoch nur, wenn die angemietete Wohnung nicht genug Platz für den betreffenden Rollator oder Kinderwagen bietet oder sich die Wohnung im zweiten Stock oder höher befindet und kein Aufzug vorhanden ist. Der Flur oder das Treppenhaus sollten jedoch trotz des Kinderwagens genügend Platz für eine sichere Nutzung bieten.

6. Haustierverbot

Kleintiere wie Nagetiere, die ungefährlich sind, dürfen in Mietwohnungen oder -häusern nicht verboten werden. Ein generelles Verbot von Haustieren ist unzulässig. Die Haltung von Hunden oder Katzen kann jedoch untersagt werden, sofern Mieter und Vermieter sich darüber einig sind.

7. Verzicht auf den Kündigungsschutz

Eine Kündigung eines Mietvertrags ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und Fristen möglich. Wenn der Mietvertrag eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren hat, muss der Vermieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Bei Mietverträgen, die bereits länger als fünf Jahre bestehen, beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate. Ein Verzicht auf den Kündigungsschutz ist nicht erlaubt und somit ungültig.

8. Kaution als Einmalzahlung

Normalerweise verlangen Vermieter bei Vertragsabschluss eine Kaution vom Mieter. Die Kaution darf jedoch nicht mehr als drei Nettokaltmieten betragen und die Forderung einer Einmalzahlung ist unzulässig. Mieter haben das Recht, die Kaution in drei Raten zu zahlen, wobei jede Rate gleich hoch ist.

9. Zahlung einer Kaution auch ohne Klausel im Mietvertrag

Ein Vermieter darf eine Kaution oder Bürgschaft nur dann verlangen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde und der Mieter dies mit seiner Unterschrift akzeptiert hat. Es steht dem Vermieter nicht generell zu, eine Kaution oder Bürgschaft zu verlangen. Wenn im Mietvertrag keine Verpflichtung zur Zahlung einer Kaution vereinbart ist, kann der Vermieter nicht nachträglich eine solche verlangen, ohne das Einverständnis des Mieters einzuholen.

10. Überraschungsbesuch ohne Absprache

Eine unangekündigte Besichtigung der Mietwohnung oder des Mietshauses ist nicht zulässig. Eine Besichtigung in Abwesenheit des Mieters darf nur mit vorheriger Zustimmung des Mieters stattfinden. Der Vermieter muss die Besichtigung mindestens 24 Stunden im Voraus ankündigen. Der Mieter kann eine Besichtigung nicht grundsätzlich verweigern, da dies als Grund für eine außerordentliche Kündigung gewertet werden kann.